Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma POLYFILL Produktions-GmbH, FN 390441 d A-6067 Absam/Tirol, Rhombergstraße 9.
Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Grundlage aller unserer sämtlichen Angebote, Leistungen und Einkäufe, es sei denn, Anderes ist mit uns schriftlich vereinbart. Es gilt österr. Recht, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Ihre Daten behandeln wir vertraulichst im Sinne der DSVG. Details siehe unsere homepage www.polyfill.at
Angebote, Auftrags-Annahme und Lieferungen
Unsere Angebote sind unverbindlich, Lieferzeitangaben erfolgen stets unverbindlich nach bestem Ermessen im Rahmen unserer Fabrikationsmöglichkeiten. Aufträge kommen erst mit und nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bei jeder Stepp-Auftragserteilung ist die Art der Versteppung eindeutig schriftlich zu bezeichnen (Begleitzettel). Uns, für die Bearbeitung überwiesene Ware wird von uns gegen keinerlei Gefahren, auch nicht gegen Elementarschäden, versichert. Ändert sich die wirtschaftliche Lage des Auftraggebers während der Laufzeit eines Kontraktes, sind wir berechtigt, während der Erfüllungsphase neu zu verhandeln und gegebenenfalls noch ausständige Lieferungen zu stoppen.
Preise
Unsere genannten Euro-Preise für Waren-/bzw. Dienstleistungen sind netto ohne Umsatzsteuer, bzw. ohne sonstigen Nachlass, Incoterms 2020. Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren gravierend in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung/Leistung, sind wir berechtigt, in Abänderung des Angebotes bzw. einer Auftragsbestätigung, neu zu verhandeln, ansonsten können wir vom Vertrag zurückzutreten.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ab dann läuft die vereinbarte Konditionsfrist. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 8% Verzugszinsen . Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber gegen unsere Ansprüche nur bei unbestrittenen Forderungen zu. Hinsichtlich noch ausstehender Teillieferungen können wir zurücktreten, wenn der Auftraggeber bezüglich rechtzeitiger Abnahme oder Zahlung in Verzug gerät. In diesem Fall sind wir berechtigt, die restliche Ware auf Kosten des Auftraggebers bestmöglich anderweitig zu verwerten.
Lieferqualität
Hinsichtlich Eignung und Verarbeitung unserer Produkte beraten wir Sie vor Lieferung nach bestem Wissen, können aber für bestimmte Verwendungszwecke der von uns gelieferten Ware weder Garantie noch Rechtsfolgen übernehmen.Inhalt unserer technischen Beschreibungen etc. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn der Auftraggeber oder wir, nehmen darauf ausdrücklich Bezug.
Wir haben das Recht, produktionstechnisch bedingt, die Bestellmenge um 10% zu über- oder zu unterschreiten. Vlies-Raumgewichtsschwankungen bis zu +/- 10% sind branchenüblich und toleriert. Derartige Schwankungen stellen keine Mängel dar. Dies gilt sowohl für Schwankungen innerhalb einer Produktionscharge als auch für verschiedene Produktionschargen gleicher Qualität. Maßabweichungen bis zu +/-3 % gelten wegen der hohen Elastizität unserer Erzeugnisse als vom Auftraggeber akzeptiert. Die Rohbreiten bei zu versteppenden Waren sind im Einvernehmen mit uns so zu bemessen, dass vom Auftraggeber verlangte Fertigbreiten technisch überhaupt erzielt werden können. Bei Anlieferung zu geringer Rohbreiten ist unsere Haftung für daraus entstehende Mängel und Schäden ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen wird kostenlos Ersatz geliefert, soweit die Ware nicht bereits verarbeitet worden ist. Wir sind aber nicht verpflichtet, Ersatz für Gegenstände, in denen fehlerhafte Ware verarbeitet wurde, zu leisten. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz oder Vergütung für entgangenen Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Waren Bereitstellung, Lieferung und Lagerung
Wir stellen die Ware üblich verpackt, „EXW“ (Incoterms 2020). Sollte vereinbart sein, dass wir den Versand organisieren, dann stets nur im Auftrag des Auftraggebers auf dessen sämtliche Kosten und Risken, zu einem ortsüblich schnellen, sicheren und kostengünstigen Transport. Eine Wertversicherung müsste der Auftraggeber eigens veranlassen. Eine Rück-Verrechnung der reinen Transportkosten von uns an den Auftraggeber ist vereinbart . Verluste bzw. Beschädigungen während des Transportes müssen vom Auftraggeber, direkt an den Frachtführer sofort bei Übernahme durch eine Tatbestandsaufnahme gemeldet werden .
Von uns versandfertig gemeldete Ware muss der Auftraggeber nach Vereinbarung abrufen. Erfolgt kein Abruf, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern und als EXW gestellt, zu berechnen. Verzögert sich seitens des Auftraggebers die Abholung für bei uns lagernde versandbereite Ware, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand Bereitschaft auf den Auftraggeber über.
Gelieferte Ware ist unverzüglich auf Mängelfreiheit zu untersuchen. Nicht sofort erkennbare Mängel müssen binnen 14 Tagen nach Erkennen, jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Übernahme schriftlich gerügt werden. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
Schutzrechte
Unsere Stepp-Muster, Maßbilder und Beschreibungen stehen in unserem Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden. Bei Bestellung von, nicht bei uns katalogmäßig ausgeführten Artikeln, die nach Skizzen oder Unterlagen des Auftraggebers, uns zur Verfügung gestellt werden, haftet der Auftraggeber dafür, dass durch Anfertigung dieser Gegenstände dabei nicht Schutzrechte, oder Patente Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hält uns schad- und klaglos. Werden irgendwelche Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Ansprüche zu prüfen, sondern unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Auftraggebers berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände einzustellen und den Ersatz der aufgewendeten Kosten zu beanspruchen. Für die unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche uns in Folge von Verletzung oder Geltendmachung von Schutzrechten erwachsen, haftet in vollem Umfang der Auftraggeber und wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessenen Kostenvorschuss zu beanspruchen. Uns steht es frei, alle Liefergegenstände oder Waren bzw. Musterungen unserer Fertigung in beliebiger Weise nach der „Saison“ zu veröffentlichen.
Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel Produkthaftung im Sinne des PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum, auch in verarbeitetem Zustand. Bei Verbindung, oder Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, nach dem Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Bei Weiterverkauf vor vollständiger Bezahlung der uns gehörigen Ware, oder der aus ihr hergestellten neuen Sache, hat der Auftraggeber seine Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen.
Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr für die Güte des Materials und für die sachgemäße Ausführung , unter Berücksichtigung handelsüblicher Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder des Dessins, etc , bzw. geringer, technisch nicht vermeidbarer Abfälle. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Mängel und Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner ausgeschlossen für Mängel, die auf die Beschaffenheit der Grundware zurückführen sind, soweit diese bei Eingang der Ware in unserem Werk bereits vorhanden waren. Wir haften nicht für unrichtige, unvollständige Angaben bei der Auftragserteilung, bzw. auf Waren-Begleitzetteln . Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen . Bestehen wegen eines Mangels, Ansprüche auf Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), oder den Austausch der Sache bewirken, oder das Entgelt angemessen mindern, oder den Vertrag aufheben. Statt Preisminderung sind wir berechtigt, dem Auftraggeber eine dem Minderungsbetrag entsprechende Gutschrift auszustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personen- und Sachschäden, nicht aber für Vermögensschäden oder den entgangenen Gewinn. Besteht Anspruch auf Schadenersatz, ist unsere Haftung mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes für Ware oder Leistung beschränkt; Beanstandete Ware ist uns vorzulegen. Soweit unsere Haftung nicht ausgeschlossen ist, muss uns nach Wahl zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung, oder Ersatzlieferung freigestellt werden. Bei Ersatzlieferung oder bei sonstiger Notwendigkeit, stellt uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Rohware zum Selbstkostenpreis, zu dem sie hergestellt bzw. eingekauft werden kann.
Einkaufsbestellungen, die wir bei Lieferanten tätigen, bestellen wir stets gemäß Incoterm 2020-Klausel „DAP, A-6067 Absam, Rhombergstraße 9 “.
Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck, Handelssprache ist Deutsch. Stand April 2022